Eine elektronische Lohnsteuerkarte beantragen - so geht´s
Die Lohnsteuerkarte, die durch den Arbeitgeber an das zuständige Finanzamt übergeben wird, enthält diverse Informationen zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers. Dieses sind zum Beispiel seine Steuerklasse und die Höhe des Freibetrages. Die Lohnsteuerkarten werden jährlich an die Arbeitnehmer, bereits seit 1925, in Deutschland, ausgegeben.
Die Lohnsteuerkarte: nicht mehr aus Papier, sondern elektronisch
Der ganze Ablauf war für alle Beteiligten ein enormer Zeitaufwand, hinzu kommen die gesamten bürokratischen Abwicklungen. Durch das Internet, und dem Voranschreiten der technischen Möglichkeiten konnte dieses Verfahren durch die elektronische Lohnsteuerkarte um ein vielfaches vereinfacht und für den Arbeitnehmer sowie -geber deutlich benutzerfreundlicher gestaltet werden. Um die Lohnsteuerkarte elektronisch einführen zu können, entschloss man sich, dieses schrittweise vorzunehmen. Zunächst wurden die bislang notierten Angaben auf der Lohnsteuerrückseite, wie Jahressteuern und -abgaben, nicht mehr aufgeführt. Diese wurden nun elektronisch übermittelt, dadurch entfiel auch für den Arbeitgeber die Rücksendung zum Jahresende an den Arbeitnehmer. Im nächsten Schritt, der 2012 folgt, sollen auch die Informationen auf der Vorderseite elektronisch zugänglich gemacht werden. Damit entfällt die Papierform gänzlich.
Zum Vorteil aller Beteiligten kann die Kommunikation zur Lohnsteuerkarte nun vollumfänglich elektronisch erfolgen. Zeitverlust oder zusätzlicher Arbeitsaufwand wird damit künftig vermieden. Auch die Zuständigkeiten sind damit eindeutig verteilt. Künftig wird das Finanzamt alle Änderungen zu Lohnsteuermerkmalen (Steuerklasse, Freibeträge, etc.) selbst bearbeiten und nicht mehr wie ehemals die Meldeämter.
Wie bekomme ich den nun meine e-Lohnsteuerkarte?
01 Ihr Arbeitgeber benötigt künftig nur noch Ihr Geburtsdatum sowie Ihre steuerliche Identifikationsnummer. Dadurch ist Ihr Arbeitgeber berechtigt alle Daten zum Lohnsteuerabzugsmerkmal elektronisch abzurufen. Selbstverständlich können Sie als Arbeitnehmer jederzeit prüfen, wer welche Daten abgerufen und gespeichert hat. Hierzu ist die Authentifizierung im Elster Portal nötig (erfolgt mittels Ihrer steuerlichen Identifikation).
02 Über die bislang gespeicherten Daten werden sowohl Arbeitnehmer und Arbeitgeber erstmals mit Einführung in Schriftform in Kenntnis gesetzt. Hierzu erfolgt eine Schriftmitteilung (bis Ende 2011) durch das zuständige Finanzamt. Ungefähr 41 Millionen (Arbeitnehmer- und -geber) erhalten so Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (kurz: ELStAM) übersandt. Es kommt allerdings immer wieder zu Schwierigkeiten. Nach dem Versandt der Briefe stellen viele Empfänger fest, dass ein Teil oder sogar ein Großteil der Daten nicht übereinstimmt.
Ein kleiner Tipp
- Prüfen Sie in den übersandten Daten unbedingt die Richtigkeit Ihrer Daten! Sind sie falsch, kann es ab dem 01. Januar 2012 schnell zu einem Geldverlust kommen. Korrekturen sollten Sie so unbedingt bis zum Jahresende in schriftlicher Form an das für Sie zuständige Finanzamt melden. Die meisten Finanzämter haben dafür auf Ihren Seiten ein Formular zum kostenlosen Abruf entwickelt.
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