Anleitung: Kurzzeitkennzeichen beantragen


Ein Kurzzeitkennzeichen gilt für die Dauer von fünf Tagen und wird insbesondere für Überführungsfahrten genutzt, aber darf auch für Probe- oder Prüfungsfahrten verwendet werden. Für den Antrag muss das Fahrzeug weder eine TÜV-Plakette oder eine Abgasuntersuchung vorweisen können.


Früher wurden dazu rote Kennzeichen ausgestellt, diese werden jedoch nur noch an KFZ-Betriebe und Händler erteilt oder für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind (z.B. zur Teilnahme an einer Oldtimerrallye). Das Kurzzeitkennzeichen hingegen ist für private Zwecke bestimmt und kann jeder beantragen, der im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ist sowie eine Versicherungsbescheinigung für den Antrag vorlegen kann. Dank Internet können Sie ein Großteil der Formalitäten für den Antrag online abwickeln. Wenn Sie sich jedoch nicht sicher sind, ob Sie wirklich alle Daten korrekt online abgeben können, sind sie mit einem Anruf bei den entsprechenden Service-Hotlines auf der sicheren Seite.

Und so klappt der Antrag für ein Kurzzeitkennzeichen:

 



01 Suchen Sie sich eine Versicherung, die Ihnen eine Versicherungsbestätigung ausstellt (geht im einfachsten Fall bequem online). Um Kosten zu sparen, klären Sie vorab folgende Fragen:

  • Wollen Sie das Fahrzeug anschließend selber versichern, dann wenden Sie sich unbedingt an die Versicherung, bei der der das Fahrzeug weiter versichert werden soll.
  • Benötigen Sie für das Fahrzeug ausschließlich eine Versicherung für fünf Tage, dann suchen Sie unbedingt nach einer Kurzzeitversicherung ohne Anschlussversicherung.
  • Haben Sie bereits eine KFZ-Versicherung, mit der Sie zufrieden sind, erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung zum Preisvergleich. Selbst wenn Sie das Fahrzeug nicht weiterversichern wollen, könnte das eventuell preiswerter sein als eine gesonderte Versicherung über eine andere Versicherungsanstalt.

02 Beantragen Sie das Kennzeichen entweder online (z.B. bei www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen), und erhalten die Kennzeichen in der Regel einen Tag später per Post zugestellt, oder Sie gehen mit der Versicherungskarte zu einer Zulassungsstelle. Dafür benötigen Sie die Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), Personalausweis mit Meldebescheinigung, und eventuell eine Vollmacht, wenn Sie die Kennzeichen nicht selber beantragt haben.

[Das Bild ist von - via Flickr - vielen Dank]




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