Zollkontrolle auf dem Flughafen – was darf eingeführt werden?
In Urlaubsländern kann man oft Schnäppchen machen. Ob der Laptop oder der mp3-Player aus den USA oder Kleidung und Handys. Auch Zigaretten sind ein beliebtes Mitbringsel aus Urlaubsländern. Doch immer mehr Urlauber werden erwischt, weil sie ihre Waren am Flughafen nicht ordnungsgemäß versteuern.
Eins sei vorweg gesagt: Waren, die man aus dem Ausland nach Deutschland einführt, müssen in vielen Fällen versteuert werden. Das heißt nicht, dass man nach der Verteuerung keine Schnäppchen mehr macht. Wer z.B. ein Elektrogerät wie einen Laptop aus den USA einführt, muss 19% von der Kaufsumme des Gerätes an den deutschen Zoll bezahlen. Da rechnet sich ein Kauf in vielen Fällen trotzdem und man läuft keine Gefahr eine wesentlich höhere Strafe für das Nichtverzollen des Gerätes zu bezahlen. Wird man nämlich erwischt, muss man soviel Strafe zahlen, dass sich der Kauf in keiner Weise gelohnt hat
Was darf man?
Wer am Flughafen bei einer Stichprobe der Zöllner gefragt wird, ob etwas zu verzollen ist, fährt gut damit, wenn er oder sie weiß, was erlaubt ist und was nicht.
Unterschiede werden gemacht, innerhalb welcher Länder man unterwegs ist. Innerhalb der EU darf jede Person z.B. 800 Zigaretten aus einem anderen EU-Land einführen.
Wer aber aus einem Land außerhalb der EU, einem so genannten Drittland einreist, darf dagegen nur 200 Zigaretten nach Deutschland mitbringen. Gut zu wissen, dass es auch Länder innerhalb von Europa gibt, die nicht zur EU gehören und deshalb auch zu den Drittländern zählen. Hierbei handelt es sich um die Schweiz und Norwegen.
Wer keine Zigaretten, sondern andere Gegenstände Kleidung, Unterhaltungselektronik oder alle Arten von Parfum einführt, für den gilt folgende Faustregel: Bei einer Rückkehr nach Deutschland dürfen prinzipiell Waren im Gesamtwert von bis zu 430 Euro zollfrei eingeführt werden. Der Gesamtwert setzt sich aus dem Kaufpreis der Waren im Urlaubsland zusammen. Es ist also immer gut auch eine oder mehrere Quittungen dabei zu haben.
Bei Spirituosen gibt es eine andere Regelung: Innerhalb der EU sind zehn Liter pro Person erlaubt. Aus Drittländern darf man jedoch nur EINEN Liter mitbringen.
Wie funktioniert die Anmeldung der Waren beim Zoll?
In Deutschland gibt es auf allen Flughäfen nach der Gepäckausgabe die Wahl zwischen zwei Türen, durch die man die Gepäckhalle verlässt: Eine grüne und eine rote Tür stehen zur Verfügung. Wer keine Waren anzumelden hat, nimmt die grüne Tür. Wer Waren dabei hat und sie anmelden muss oder wer sich einfach nicht sicher ist, nimmt die rote Tür. Man muss also keine schriftliche oder sonstige Anmeldung der Waren vornehmen. Allein durch die Wahl der Tür stellt eine Steueranmeldung dar oder eben nicht. Jeder, der oder die durch die grüne Tür geht und danach bei einer Überprüfung nicht verzollte Waren bei sich trägt, muss eine saftige Strafe zahlen.
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