Allgemeine Verkehrsregeln in Deutschland
Allgemeine Verkehrsregeln und -Bestimmungen in Deutschland
In Deutschland wird der Verkehr durch die Straßenverkehrsordnung geregelt. Der Nichteinhalt dieser Regeln kann z. B. zu Bußgeldern und Führerscheinentzug führen. Über 30 Paragraphen sollen hierbei für einen reibungslosen Verkehrsfluss sorgen. Nachfolgend sind nur die wichtigsten erläutert.
01 §1 bezeichnen die prinzipiellen Grundregeln. Der Verkehrsteilnehmer hat vor allem rücksichtsvoll, verantwortungsbewusst und umsichtig zu handeln um Unfälle, Schäden und Gefahren zu vermeiden.
02 §2 stellt die Straßenbenutzung durch jeglicher Art von Fahrzeuge, auch z. B. Fahrrädern dar. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass in Deutschland auf der rechten Seite gefahren wird und der Seitenstreifen nicht als Fahrbahn gilt.
03 §3 bezieht sich auf die zulässigen Geschwindigkeiten. Diese sind unterschiedlich geregelt für z. B. Personenkraftwagen und Lastkraftwagen. Ebenso muss der Fahrzeugführer die Geschwindigkeiten z. B. seinem Können, Zustand und den Wetter- und Sichtverhältnissen anpassen. Dabei gelten folgende Grundregeln: Pkws dürfen innerorts 50 km/h und außerorts 100 km/h fahren. Auf Autobahnen gilt nur eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
04 §4 klärt über den einzuhaltenden Abstand zu vorausfahrnden Fahrzeugen auf. Dabei ist in erster Linie darauf zu achten, dass man auch bei einer Vollbremsung des vorausfahrenden Fahrzeugs noch dahinter zum Stehen kommt.
05 §5 stellt die Überholvorschriften dar. In Deutschland wird links überholt. Der Überholvorgang darf nur durchgeführt werden, sofern dieser nicht verboten ist und man keinen anderen Verkehrsteilnehmer dabei gefährdet.
06 §8 beinhaltet die Vorfahrtsregeln. Die prinzipielle Vorfahrtsregel lautet „rechts vor links“. Allerdings gibt es Ausnahmen, wenn z. B. durch Verkehrsschilder eine andere Regel gilt.
07 §9 stellt die Regelung zum Abbiegen, Rückwärtsfahren und Wenden dar. Hier ist in erster Linie darauf zu achten andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Notfalls sollte man sich einweisen lassen. In jedem Fall sind die Richtungsanzeiger (Blinker) zu benutzen.
08 §34 Verhalten bei Unfällen. Jeder Unfallbeteiligte hat sofort anzuhalten, den Unfallort zu sichern und erste Hilfe bei Verletzten zu leisten. Unfallspuren dürfen bis zur Feststellung nicht beseitigt werden. Bei geringfügigen Beschädigungen müssen die Fahrzeuge zur Seite gefahren werden.
Wichtige Bestimmungen in Deutschland
- In Deutschland gilt eine Alkoholpromillegrenze von 0,5 Promille.
- Eine Autobahnmaut für Pkws besteht nicht
- Unter besonderen Voraussetzungen ist das Autofahren ab 17 Jahren erlaubt.
- Um ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen führen zu dürfen muss man im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.
- Jeder Insasse eines Fahrzeugs muss angeschnallt sein und Kinder bis zu einer Körpergröße von 1,50 m benötigen einen entsprechenden Kindersitz.
- Im Fahrzeug müssen zusätzlich eine Warnweste und ein Reserve- bzw. Notrad vorhanden sein.
[Das Bild ist von Qfamily - via Flickr - vielen Dank]
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