Grillen auf dem Balkon - was man dabei beachten sollte


Auf dem Balkon zu Grillen ist beliebt. Bevor man loslegt, sollte man jedoch ein paar Dinge beachten...!Sobald die ersten warmen Sonnenstrahlen da sind, heißt es für viele Grillfreunde raus in den Garten und "angrillen". Wer allerdings kein eigenes Grundstück oder einen Garten sein Eigen nennen kann, muss gegebenenfalls auf den heimischen Balkon ausweichen. Nutzt man zum Grillen einen modernen Elektrogrill hat man keinerlei Probleme mit Nachbarn oder dem Vermieter zu befürchten, denn es besteht bei dieser Technik keinerlei Rauchbelästigung. Anders sieht es bei Nutzung konventioneller Holzkohlegrills aus.


01 Planung der Grillparty auf dem heimischen Balkon

Den Vermieter fragen
Bevor man zu einer Grillparty einlädt, sollte man sich beim Vermieter erkundigen, ob eventuell ein generelles Verbot zum Grillen auf dem Balkon besteht. Oftmals haben Vermieter schlechte Erfahrungen in dieser Hinsicht gemacht und sind deshalb zu Recht sehr vorsichtig.

Die Nachbarn informieren

  • Sollte einem der Vermieter keine Steine in den Weg legen, muss man sich zwingend vor der Party mit seinen Nachbarn absprechen. Wie oft den Nachbarn ein Barbecue auf dem Balkon zugemutet werden muss, ist rechtlich unklar, denn zahlreiche Urteile in diesem Bereich variieren sehr stark.
  • In der Regel ist es allerdings gestattet einmal monatlich den Grill anzuwerfen.
  • Den Nachbarn sollte allerdings 48 Stunden vorher Bescheid gegeben werden, dass diese über eventuelle Lärm- und Geruchsbelästigung vorgewarnt sind.

02 Durchführung der Grillparty

Geruchsbelästigung möglichst gering halten

  • Der Standort des Holzkohlegrills sollte so gewählt werden, dass die Rauch- und Geruchsbelastung für Nachbarn möglichst gering gehalten wird. Bei der Holzkohle sollte darauf geachtet werden hochwertige Produkte zu verwenden, welche schnell brennen, damit die Anglühphase und somit auch die Rauchentwicklung möglichst kurz ausfällt.
  • Durch das Nutzen von Alufolie auf dem Grill wird zudem die Geruchsbelästigung für die Mitmieter deutlich reduziert. Im Handel finden sich diesbezüglich bereits vorgefertigte Grillschalen, welche speziell dafür gemacht sind.

Vorsicht vor Funkenflug



  • Beim Anzünden der Holzkohle sollte man besonders vorsichtig sein, denn vor allem auf dem heimischen Balkon könnten der Funkensprung oder gar eine Stichflamme sehr gefährlich werden. Alles Brennbare sollte demzufolge vom Balkon verbannt werden.
  • Wäsche die auf dem Balkon getrocknet wird, sollte vor dem Grillabend weggeräumt werden, denn die Brandgefahr wäre einfach viel zu groß.

Achtung Lärmbelästigung

  • Nicht nur der Grill an sich kann zum Streitpunkt zwischen Grillfreund und Nachbar werden. Oftmals werden Grillabende in größerer Runde abgehalten, was durchaus zu einer Lärmbelästigung der Nachbarn führen kann.
  • Der Grillspaß sollte somit spätestens bis 22 Uhr abgeschlossen sein, denn ein Weiterfeiern ist ja problemlos in der Wohnung möglich.

Fazit

Sollten im Mietvertrag keinerlei Regeln bezüglich des Grillens auf dem Balkon stehen, kann dem Mieter das heimische Barbecue nicht verboten werden. Wenn man generell einen freundlichen Umgang mit seinen Mitmenschen im Haus führt, sollte man auch bei mehrfachem Grillen keinerlei Probleme befürchten müssen.

[Das Bild ist von Elin B - via Flickr - vielen Dank]




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grillen, Barbecue

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